Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Sollten Sie gesetzlich versichert sein, werden die Kosten für eine Therapie bei einem niedergelassenen kassenärztlichen Psychotherapeuten vollständig von der Krankenkasse übernommen.

Privat Versicherte

Da ich als approbierte Psychologische Psychotherapeutin im Arzt-/ Psychotherapeutenregister ( gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung) eingetragen bin, kann ich mit allen privaten Krankenkassen und Beihilfestellen abrechnen.

Allerdings sind die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt. Entscheidend ist, was Sie als Versicherter mit Ihrer Versicherung vertraglich vereinbart haben. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme und die Anzahl der genehmigten Sitzungen schriftlich bestätigen zu lassen. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Als Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes übernimmt die Beihilfe die Kosten für die Behandlung im allgemeinen im Umfang von 50% . In jedem Fall ist es auch hier ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.